





Die ArthroKlinik ist eine nach §30 GeWO zugelassene private Krankenanstalt und als solche von allen Versicherungen anerkannt. Ambulante Behandlungen werden von der Gemeinschaftspraxis im Rahmen der GOÄ abgerechnet.
Stationäre Behandlungen werden im pauschalisierten DRG-System verrechnet. In diesem System ist jeder Diagnose und jeder Eingriff einer Pauschalsumme zugeordnet, in der sämtliche Kosten der stationären Behandlung einschließlich Sachkosten enthalten sind. Die früher übliche Berechnung nach Aufenthaltstagen ist entfallen. Das reine Arzthonorar des Chefarztes und des leitenden Narkosearztes berechnet sich zusätzlich im Rahmen der GOÄ.